Fragen & Antworten

Die VA-Garagen eignen sich für fast alles:
Vom Wohnmobil über Boot, von Traktor über Food-Truck oder PKW, Möbel, Hausrat, Werkzeug, Material, Akten, Umzugskartons, Gastronomieausstattung, Aktionsware, Außendienstlager, Sportgeräte und vieles mehr…

Kein Lagern, Abfüllen oder Umschlagen von

  • Explosiven Stoffen, Munition oder Waffen aller Art
  • Gefährlichen Stoffen, brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasbehältern
  • Drogen & Suchtmitteln
  • Verderblichen Waren
  • Restmüll, Sondermüll oder Giftmüll
  • Chemikalien und Wasser gefährdenden Stoffen

Außerdem ist eine Nutzung als KFZ-Werkstatt untersagt.

Sie können uns zu jederzeit über das Kontaktformular anschreiben – oder Sie rufen einfach unter 01578 / 514 7096 durch.
Frau Tadday wird Ihr Anliegen gern aufnehmen und weiterbearbeiten. Eine Preisübersicht finden Sie hier auf unserer Website.

Bei Fragen zur Verfügbarkeit kontaktieren Sie uns am besten telefonisch oder per Mail. Gerne nennen wir Ihnen dann die individuelle Verfügbarkeit Ihrer Wunschgröße.

  • Vollständige Kontaktdaten des Vertragspartners (Name, Adresse, E-Mail, Handynummer, etc.)
  • Kopie des Personalausweises
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung
  • Bankkonto von dem Sie Überweisungen ausführen können
  • ggf. Schufa-Auskunft
  • Fester Wohnsitz

Die Mindestmietdauer beträgt zwölf Monate.

Die Garagen können mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden, sofern im Vorhinein keine festgelegte Mietdauer angegeben wurde.

Dank des Schließsystems passt Ihr Schlüssel zum Eingangstor sowie zu Ihrer Garage. Dadurch können Sie Ihre Garage zu jeder Tages- und Nachtzeit an 365 Tagen im Jahr betreten. Sie sind an keine Öffnungszeiten gebunden.

Selbstverständlich. Sie können uns zu jederzeit über das Kontaktformular anschreiben – oder Sie rufen einfach unter 0151 / 555 295 83 durch.
Frau Tadday wird mit Ihnen einen Termin abstimmen.

Das Gelände ist eingezäunt und wird rund um die Uhr videoüberwacht.

Das Gelände wird rund um die Uhr videoüberwacht. Die einzelnen Garagen werden nicht überwacht.

Bei Interesse an einer Alarmanlage melden Sie sich gerne – wir machen Ihnen ein individuelles Angebot.

Wir als Eigentürmer versichern die Garagen, den Inhalt versichern Sie als Mieter selbst.

Es handelt sich bei den VA-Garagen um Kalthallen. Grundsätzlich sind die Garagen trocken, allerdings kann es bei Temperaturschwankungen passieren, dass das Pflaster oder die Wände etwas „schwitzen“. Deshalb empfehlen wir, empfindliche Gegenstände oder Möbel auf einer Unterlage zu lagern.

Die Dachbleche sind zudem Anti-Tropfbeschichtet.

Jede VA-Garage ist mit einem eigenen Zähler, Stromanschluss (Steckdose 230V / 16A) und Licht (LED) ausgestattet, bei Buchung wird dieser Anschluss zu derzeit gültigen Konditionen (siehe Preisliste) aktiviert.

Das Gelände ist mit LED-Leuchten ausgestattet, die einzelnen Garagen ebenfalls.

Die Beleuchtung und die Steckdosen in den Garagen sind jedoch nur dann aktiv, wenn ein Stromanschluss gebucht wurde (siehe Preisliste).

Nein.

Nein. Sprechen Sie uns gern an, wenn sie dazu Fragen haben.

Sie dürfen sich die Garagen gern teilen, vor allem bei der XXL- Garage können Sie dabei sparen! Dazu sollten allerdings alle Mieter bei uns als Haupt- bzw. Nebenmieter hinterlegt sein. Eine Untervermietung ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters gestattet.

Per Dauerauftrag veranlasst durch den Mieter. Die erste Miete ist bis spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zu zahlen, alle weiteren Mieten sind spätestens am 3. Werktag eines Monats im Voraus zu entrichten.

Ja, die Höhe entnehmen Sie bitte der Preisliste. Die Hinterlegung einer Kaution ist in Form einer Barkaution oder eines Mietkautionssparbuches bis spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zu hinterlegen.

Durch die hohe Nachfrage sind wir leider sehr an die Verfügbarkeiten gebunden. Sollten mehrere Garagen gleichzeitig frei werden, berücksichtigen wir Ihre Wünsche selbstverständlich sehr gern!

Sie können uns gern die Nummer Ihrer Wunschgarage mitteilen, wir werden auf jeden Fall versuchen dies zu berücksichtigen, allerdings obliegt die letztendliche Vergabe der Garagen dem Vermieter. Garagennummern werden daher momentan ausschließlich unter Vorbehalt ausgegeben.